Fördermitgliedschaft

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§ 10 unserer Satzung
"Fördermitglieder können natürliche oder juristische Personen durch die Erklärung, regelmäßig einen von den Bewerbern zuvor festgelegten Förderbeitrag an den Verein zu zahlen, werden. Diese Erklärung ist schriftlich an den Vorstand zu richten. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit über die Aufnahme der Fördermitglieder. Er informiert die Vereinsmitglieder bei der Mitgliederversammlung über die Aufnahme von Fördermitgliedern. Die Mitgliederversammlung kann einen Mindestförderbeitrag beschließen. ..."

Als Fördermitglied können Sie bestimmen, ob Sie einen regelmäßigen Beitrag für einen bestimmten Kooperationspartner spenden oder dem Verein diese Entscheidung überlassen.

Natürlich erhalten Sie eine jährliche Zuwendungsbestätigung.

Haben Sie noch Fragen?

Mailen oder rufen Sie uns an (Tel: 0241-5802581).


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